Hat man erst einmal eine Eigentumswohnung erworben und diese hübsch eingerichtet, stellt sich die Frage, wie man sein neues Heim am besten schützt. Es gibt zwar zahlreiche Versicherungen, doch sollte zumindest eine Hausratversicherung für den neuen Wohnungseigentümer Pflicht sein. Denn wer sich schon eine eigene Wohnung leisten, sollte auch bei der Versicherung des Inventars nicht an der falschen Stelle sparen.
Eine Hausratversicherung bietet als Sachversicherung für Möbel und Wohnungseinrichtung sowie sonstige Gebrauchsgegenstände im Haushalt adäquaten Versicherungsschutz. Die Versicherung beinhaltet in der Regel Schutz vor Schäden durch Einbrüche, Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Ähnliches. Die Einbeziehung weiterer Risiken ist individuell bei einzelnen Versicherern möglich.
Die Versicherung des Hausrats erfolgt zum Wiederbeschaffungswert, wodurch die Ersatzbeschaffung von neuwertigen und in der Güte vergleichbaren Sachen abgedeckt wird. Geschützt wird das Eigentums des versicherten in seiner Wohnung. Die beinhaltet fast alle beweglichen dort üblicherweise aufbewahrten Gegenstände. Zur Wohnung gehören auch der Balkon oder die Terrasse. Auch Gemeinschaftseigentum in Mehrfamilienhäusern, wie Dachboden, Kellerabteile und Stellflächen zählen zum Versicherungsort.
Neben dem Hausrat des eigentlich Versicherten ist auch das Eigentum von Mitbewohnern wie Ehegattten, Kindern und Lebensgefährten in den Versicherungsschutz einbezogen. Für Wertsachen gilt allerdings eine Begrenzung der Versicherung bis zu einem bestimmten Prozentsatz, z.B. 20 %, des tatsächlichen Wertes.
Bei der Festlegung der Versicherungssumme für die Hausratversicherung sollte darauf geachtet werden, dass es zu keiner Unterversicherung kommt. Dies ist der Fall, wenn der wirkliche Wert des Hausrats höher ist als die Versicherungssumme.
Im Schadensfall hat der Versicherungsnehmer diesen unverzüglich anzuzeigen und die betreffenden Auskünfte zu geben.
Neben der Hausratversicherung sind weitere Versicherungen, wie z.B. die Wohngebäuderversicherung oder die Grundbesitzerhaftpflichtversicherung für den Wohnungsbesitzer zumindest empfehlenswert. Erstere schließt als versicherte Gefahren Feuer, Leitungswasser, Hagel und Sturm ein und überschneidet sich dadurch teilweise mit der Hausratversicherung. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung steht ein, wenn jemand auf dem Grundstück, im Treppenhaus oder im Garten zu Schaden kommt. Beide Versicherungen decken damit Risiken ab, die im ungünstigsten Fall zum finanziellen Ruin des Wohnungseigentümers führen könnten.
Ein Versicherungsvergleich lohnt sich also allemal vor dem Abschluss eines Versicherungsvertrages. Die rämien der Versicherungen und insbesondere die Versicherungsbedingungen variieren stark zwischen den einzelnen Versicherern. Deshalb empfiehlt es sich, entsprechende Versicherungsportale im Internet zur Unterstützung heranzuziehen oder einen unabhängigen Versicherungsberater zu konsultieren.